Im Süden der Gemeinde Wiedergeltingen entsteht in Kürze das neue Wohngebiet "W10 - Südlich der Hallstattstraße". Insgesamt sollen dort ca. 15 bis 18 Bauplätze entstehen. Erschlossen wird das Gebiet nach §13b BauGB.
Der Vorteil dieser Erschließung nach § 13b BauGB liegt in dem Umstand, dass für kleinere Baugebiete in Ortsrandbereichen keine Ausgleichsflächen - wie es z.B. in größeren Neubaugebieten der Fall ist - erforderlich sind. Der finanzielle Vorteil, der hierdurch erzielt wird, kann an die Bauwerber weiter gegeben werden. Mehr dazu siehe unter: §13b BauGB
Der Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat wurde in der Sitzung am 17. Oktober 2018 gefasst und in der Sitzung des Gemeinderates am 5. Dezember 2018 wurde der Satzungsentwurf beraten. Dieser Entwurf wurde den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt und liegt darüber hinaus nun für die Öffentlichkeit zur Einsicht aus.
Das Bauleitverfahren wird durch das Planungsbüro Daurer + Hasse aus Wiedergeltingen durchgeführt.
Die Kriterien für die Vergabe der Bauplätze werden zeitnah durch den Gemeinderat beraten und aller Voraussicht nach im ersten Halbjahr 2019 beschlossen. Im Anschluss an die Aufstellung der Vergabekriterien beginnt das Bewerbungsverfahren.