Mindelheimer Straße 21
86879 Wiedergeltingen
über Rathaus Wiedergeltingen: (08241) 90363
eMail: archiv@wiedergeltingen.de
Homepage: www.wiedergeltingen.de
Die Gemeinden sind durch Gesetz und Verordnung verpflichtet, für die Archivierung ihrer Unterlagen in einem Archiv Sorge zu tragen. Sie regeln dies in eigener Zuständigkeit.
Archivierung umfaßt die Aufgabe, Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren, zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten. Dabei handelt es sich vor allem Akten, Urkunden, Karten, Pläne, Foto-, Film- und Tonmaterial und sonstige Datenträger sowie Dateien einschließlich der zu ihrer Auswertung erforderlichen Programme.
Auch soll eine zeitgeschichtliche Dokumentation erfolgen (z. B. Mitteilungsblätter, Gemeinde-Infos, Festschriften, Zeitungsbeilagen, Presseausschnitte u. ä.).
Außerdem können ins Gemeindearchiv aufgenommen und auf Dauer verwahrt werden: Nachlässe von privater Seite sowie Archivgut von Vereinen, Verbänden und Genossenschaften.
Archivgut kann benützt werden, soweit ein berechtigtes Interesse an der Benützung glaubhaft gemacht wird und Schutzfristen nicht entgegenstehen. Archivgut bleibt für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. Personenbezogenes Archivgut darf erst zehn Jahre nach dem Tod des Betroffenen benützt werden. Ist der Todestag nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach der Geburt des Betroffenen. Standesamtliche Unterlagen zu Personen in oder aus Wiedergeltingen werden für die Verwaltungsgemeinschaft zentral in Türkheim aufbewahrt.
Beispiele für die Archivnutzung: Wissenschaftliche, heimatkundliche oder schulische Zwecke, für die Erstellung einer Familienchronik, einer Hausgeschichte oder zur Vorbereitung eines Vereins- oder Firmen-Jubiläums.
Für interessierte Gruppen und Schulklassen sind allgemeine oder themenbezogene Führungen durch das Gemeindearchiv möglich.
Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung und Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung Wiedergeltingen.