Erster Bürgermeister

Der erste Bürgermeister wird nach Art. 40 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl von den Wahlberechtigten aus dem Kreis der vom Wahlausschuss zugelassenen sich bewerbenden Personen für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt.

Nach Artikel 34 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist der Erste Bürgermeister in Gemeinden bis zu 5 000 Einwohnern Ehrenbeamter, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor einer Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, daß der erste Bürgermeister Beamter auf Zeit sein soll.

In der Gemeinde Wiedergeltingen ist der Erste Bürgermeister Ehrenbeamter.

Erster Bürgermeister der Gemeinde Wiedergeltingen ist seit 1. Mai 2014 Norbert Führer. Er wurde im Rahmen der Kommunalwahl am 15. März 2020 erneut zum Bürgermeister für die Amtsperiode vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2026 gewählt.