Gemeinderat beschließt Änderung des Flächennutzungsplanes

Erstellt von Gemeinde Wiedergeltingen - Gemeindeverwaltung |

Anpassung nach gut 15 Jahren erforderlich

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedergeltingen hat in seiner letzten Sitzung am 30. April 2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das maßgebliche Steuerungs- und Planungsinstrument der räumlichen Gesamtplanung auf kommunaler Ebene. 

Er stellt in Grundzügen die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet dar, indem er aufzeigt, welche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt werden oder welche unbebaut bleiben sollen. 

Der Flächennutzungsplan soll als sog. „vorbereitender Bauleitplan“ eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozial gerechte Bodennutzung gewährleisten. 

Nachdem ein Flächennutzungsplan in der Regel eine „Lebensdauer“ von ca. 10-15 Jahren hat und der aktuelle Flächennutzungsplan Wiedergeltingens aus dem Jahr 2008 stammt, waren sich die Mitglieder des Gemeinderates einig, den Plan auf neue Füße zu stellen

Aktuell besteht akuter Anpassungsbedarf - auch und vor allem im Hinblick auf die vorangegangenen Schritte (Innenentwicklung, Rahmenplan etc.). 

Ferner werden die Wohnbaupotenzialgebiete sowie die für gewerbliche Nutzung vorgesehenen Flächen den aktuellen Verhältnissen angepasst und auf die kommenden
10-15 Jahre neu ausgerichtet. Dabei werden auch die Vorgaben des Freistaates Bayern, die im Rahmen der Verabschiedung des aktuellen Landesentwicklungsprogrammes beschlossen wurden, berücksichtigt

Mehr zum Landesentwicklungsprogramm Bayern siehe hier:

https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Landesentwicklung/Dokumente/Instrumente/Landesentwicklungsprogramm/LEP_2023/230601_LEP_Lesefassung.pdf

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