Die Gemeinde Wiedergeltingen ist bemüht, ihre Webseite www.wiedergeltingen.de im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.wiedergeltingen.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist bis auf die folgenden Ausnahmen weitestgehend mit den Verordnungen nach der BayBITV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt.
Die Erstellung der Erklärung beruht auf einer Selbstevaluierung vom 08.12.2021
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.12.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind darum bemüht, Barrieren auf unserer Webseite fortlaufend abzubauen.
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter der eMailadresse rathaus@wiedergeltingen.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Gemeinde Wiedergeltingen
Mindelheimer Str. 21
86879 Wiedergeltingen
Telefon: 08241 90363
Telefax: 08241 90364
rathaus@wiedergeltingen.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens, haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html