Fünf Handlungsfelder für die Umsetzungsphase der Dorferneuerung definiert

Erstellt von Gemeinde Wiedergeltingen - Gemeindeverwaltung |

Ausschreibung für die planerische Betreuung ist angestoßen

Im Rahmen der Klausurtagung des Gemeinderates im Januar 2023 hat die Referentin des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben in Krumbach das weitere Vorgehen zur Umsetzung von Schwerpunktbereichen der Dorferneuerung (Dorfgemeinschaftshaus, Innenentwicklung…) vorgeschlagen.

Hierzu wurden nunmehr durch den Gemeinderat nach Abschluss der Vorbereitungsphase, u.a. anhand der Ergbnisse der Bürgerbeteiligung (Bürgerrundgang und Bürgerumfrage) fünf Handlungsfelder definiert, die mit Unterstützung eines Planungsbüros  in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.

Ferner hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, vorrangig auf Innenentwicklung zu setzen. Mit dieser Beschlussfassung ist eine um 20% höhere Förderung der Maßnahmen in der Dorferneuerung möglich.

Mit den vorbereitenden Arbeiten, wie z.B. Vorstellung der Möglichkeiten einer gemeindlichen Rahmenplanung, Erstellung eines Vitalitätschecks etc. hat der Gemeinderat durch wegweisende Beschlüsse bereits im vergangenen Jahr 2022 die Grundlagen für die weiteren Planungen geschaffen.

Nachstehend die fünf Handlungsfelder:

Handlungsfeld I „Machbarkeitsstudie Dorfgemeinschaftshaus“

Die Gemeinde plant den Abbruch eines Gebäudes (Aurbacherhaus) im Ortskern von Wiedergeltingen in unmittelbar räumlichem Zusammenhang mit der Grundschule. Entstehen soll hier perspektivisch ein Dorfgemeinschaftshaus, welches Synergien im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung der Kinder im Ort ermöglicht.

Die Machbarkeitsstudie soll in jedem Fall baurechtliche Fragestellungen lösen und einen dorfgerechten Testentwurf samt Kostenermittlung enthalten. Die Machbarkeitsstudie soll der Bürgerschaft das geplante Projekt veranschaulichen und dem Gemeinderat eine fundierte Grundlage für eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen liefern. Die Machbarkeitsstudie ist vorrangig zu bearbeiten, da bezüglich der Ganztagesbetreuung ein zeitlicher Druck gegeben ist.

Handlungsfeld II - „Rahmenplan“

Die Gemeinde beabsichtigt die Bebauung im Ort durch städtebauliche Satzungen zu steuern und zu sichern. Als Grundlage soll ein Rahmenplan erstellt werden, der wichtige städtebauliche Strukturen verdeutlicht.

Der Sinn dieser Rahmenplanung ist in jedem Fall auf geeignete Art und Weise der Bürgerschaft näher zu bringen und mit ihr zu diskutieren.

Das Plangebiet für die Rahmenplanung ist vorerst analog zum Plangebiet des Innenentwicklungskonzepts gefasst. Die Abgrenzung ist kritisch zu hinterfragen und ggf. mit dem Gemeinderat und dem ALE anzupassen.

Handlungsfeld III - „Begegnungsräume/Freizeitanlagen“

Bereits im Rahmen der Vorbereitungsplanung wurde über den Ausbau bzw. die Schaffung von Begegnungsräumen, Freizeitanlagen, Spielplätzen diskutiert. Die Ansätze sind aufzugreifen, ggf. zu hinterfragen und weiter zu konkretisieren.

Handlungsfeld IV – „Wohnkonzepte“

Erarbeiten eines räumlichen Konzepts für seniorengerechtes Wohnen in Wiedergeltingen, vorrangig auf Potentialflächen die im Zuge des Vitalität-Checks ermittelt wurden. Gegebenenfalls kann die Konzeption auch die Um- und Neunutzung von bestehenden Hofstellen im Plangebiet zum Inhalt haben.

Handlungsfeld V - „Städtebaulicher Entwurf“

Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für ein Plangebiet von maximal 3 ha Größe. Die Abgrenzung des Plangebiets erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde Wiedergeltingen und dem Amt für Ländliche Entwicklung.

Im städtebaulichen Entwurf sind alle wesentlichen städtebaulichen Elemente einer zukünftigen räumlichen Entwicklung darzustellen, insbesondere im Hinblick auf eine baulich-räumliche, gestalterische, funktionale, und verkehrliche Entwicklung im Plangebiet.

Der städtebauliche Entwurf soll der Gemeinde als Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplans dienen.

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