Nach Beschluss des Gemeinderates wurde nun durch das Ordnungsamt der VG Türkheim aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einführung von „Tempo 30“ im Bereich des örtlichen Kinderspielplatzes an der Bahnhofstraße erlassen.
Möglich wurde diese Anordnung im Zuge der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend, dass nunmehr auch im Bereich von Kinderspielplätzen aufgrund der größeren Gefahrenlage eine „Tempo-30-Bergrenzung möglich ist.
Ich freue mich, dass die Gemeinde Wiedergeltingen mit dieser Maßnahme einem lang gehegten Wunsch vieler junger Eltern mit Kindern gerecht werden konnte.
Bitte beachten Sie den ausgeschilderten Bereich, in dem ab sofort die reduzierte Höchstgeschwindigkeit gilt.
rathaus