Anfang April ist die 16. BayIfSMV in Kraft getreten.
Wie der Presse bereits vorab zu entnehmen war, enthält die neueste Fassung der BayIfSMV keine Einschränkungen mehr für Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung usw.. Lediglich die Maskenpflicht ist für einige wenige Bereiche noch verpflichtend vorgeschrieben.
Es ist daher (derzeit) nicht mehr notwendig, dass sich Veranstalter mit uns bzgl. Infektionsschutzmaßnahmen in Verbindung setzen.